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JSPS Rundschreiben aus Wissenschaft und Forschung | Nr. 01/2003 | Ausgabe 42

Patente für medizinische Errungenschaften

Japans Patentamt möchte in Zukunft nach westlichem Vorbild auch Patente auf hochentwickelte medizinische Technologien und Verfahren ermöglichen und somit Forschung und Entwicklung in medizinischen und daran angrenzenden Bereichen fördern.

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage dürfen auch entscheidende medizinische Entdeckungen und Entwicklungen nicht durch Patente geschützt werden, da man den Standpunkt vertritt, solche Entdeckungen dürften nicht für industrielle und kommerzielle Zwecke vereinnahmt werden.

Ein Regierungsausschuss für Fragen zum geistigen Eigentum hatte jedoch darauf gedrängt, Patente zumindest für Spitzentechnologien wie die Entwicklung künstlicher Hautzellen und Organe zu ermöglichen. Unterstützt durch diese Forderung erarbeitet die Patent Agency diese Thematik nun in einem Ausschuss für Eigentumsrechte unter der Schirmherrschaft des Minister of Economy, Trade and Industrie und des Ministry of Health, Labor and Welfare bevor sie im Februar 2003 ihren endgültigen Bericht vorlegen wird. Bei einer Erweiterung der Patentrechte wird ähnlich wie in westlichen Ländern ein Boom im Medizinsektor erwartet.
(Quelle: Mainichi 17.12.2002)