JSPS Rundschreiben aus Wissenschaft und Forschung | Nr. 05/2002 | Ausgabe 40
JSPS-Rundschreiben, 05/2002, Nr. 40 (192 KB)
Baby mit Samen des verstorbenen Vaters gezeugt
Erstmalig in Japan hat eine Frau nach einer Befruchtung mit dem Samen ihres 1999 verstorbenen Ehemannes ein Kind zur Welt gebracht. Der Fall sorgte für Diskussionen, ob eine derartige Zeugung ohne vorheriges Einverständnis des verstorbenen Ehepartners ethisch vertretbar sei. Wissenschaftler eines Ausschusses des Ministry of Health, Labour and Welfare hatten vereinbart, eingefrorene Spermien, Eizellen und befruchtete Eizellen zu vernichten, wenn deren Spender sterben. Es liegt aber keine Regulierung für den Fall vor, dass die Ehepartner der Verstorbenen die Spermien oder Eizellen nutzen wollen. In dem vorliegenden Fall hatte das Paar die Spermien des Ehemanns einfrieren lassen, da er befürchtete, durch eine bevorstehende Krebsbehandlung unfruchtbar zu werden. Nach dem Tod ihres Ehemannes hatte die Ehefrau von dessen Eltern das Einverständnis zur künstlichen Befruchtung eingeholt.
Die Mutter des Kindes kämpft derzeit vor Gericht darum, das Baby als eheliches Kind unter dem Namen des Vaters in das Familienregister eintragen zu lassen. Nach japanischem Recht gilt ein Kind nur dann als ehelich, wenn es bis zu 300 Tagen nach Ende der Ehe geboren wird.
(Quelle: Japan Times, 26.06.2002)
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