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JSPS Rundschreiben aus Wissenschaft und Forschung | Nr. 04/2002 | Ausgabe 39

Informationen zum Toyama Plan
An dieser Stelle berichten wir wie in den letzten Rundschreiben über Neuigkeiten zum "Plan zur Struktureform an Universitäten" des Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology (MEXT), der nach der amtierenden Ministerin auch als 'Toyama Plan' bezeichnet wird.

Verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Industrie

In Vorbereitung für die 2004 geplante Umwandlung staatlicher Universitäten in Körperschaften und die Einwerbung von Drittmitteln haben die staatlichen Universitäten nach und nach umfangreiche Kooperationssysteme mit der Industrie eingeführt. U.a. werden Anlaufstellen eingerichtet, potenzielle Kooperationsthemen gesammelt, finanzielle Mittel eingeworben und an den Universitäten Forschungsgruppen gebildet. Die Anlaufstelle der Osaka University, das Frontier Science Research Center (FRC), wählte gemeinsam mit der Industrie Forschungsprojekte aus den Gebieten der organischen Elektrolumineszenz und der Informationselektronik aus und arbeitet je nach Thema mit mehreren Unternehmen zusammen. Mit 14 Unternehmen wie z.B. Mitsubishi Chemical, Sanyo Electric und der Matsushita Electrical Industrial Co. bestehen Kooperationen. Die Industrieseite stellt pro Unternehmen jährlich max. Yen 70 Mio. (ca. EUR 609.000) zur Verfügung. Die Osaka University investiert Yen 340 Mio. (ca. EUR 3 Mio.) und beschäftigt junge, promovierte Wissenschaftler, die gemeinsam mit den Wissenschaftlern der beteiligten Unternehmen forschen. Die Kyoto University unterhält Forschungsprojekte mit fünf Unternehmen u.a. Mitsubishi Chemical und Pioneer zu 20 Themen aus der Nanotechnologie. Ebenfalls auf dem Gebiet der Nanotechnologie ist die University of Tokyo aktiv, die Verträge über gemeinsame Forschungsarbeit mit den Unternehmen Nittsu, Toshiba, NEC und Fujitsu abgeschlossen hat. Das Tokyo Institute of Technology hat für die Zusammenarbeit mit der Industrie für alle Fachbereiche Forschungsteams mit bis zu zehn Personen eingerichtet und verfügt insgesamt über mehr als 45 Teams. Die Forschungsergebnisse werden grundsätzlich primär von den Unternehmen genutzt. Die Kyoto University prüft derzeit eine gemeinsame Patentanmeldung mit fünf Unternehmen. Für die Universitäten ist eine systematische Zusammenarbeit mit der Industrie eine aussichtsreiche Möglichkeit zur Einwerbung von Drittmitteln, um auch nach der Privatisierung im Wettbewerb bestehen zu können. Die Unternehmen hingegen profitieren von der Grundlagenforschung an den Universitäten, die für sie selbst schwierig zu realisieren ist.
(Quelle: Nikkei 16.06.2002)

Berichte des Central Council of Education

Der Central Council of Education, beratendes Organ des Ministry of Education, Culture, Sports, Science and Technology (MEXT), hat Mitte April Bildungsministerin Toyama Zwischenberichte und Anfang August Endberichte zu folgenden Themen übereicht: Zu sozialen Diensten In den Berichten wird mit dem Vorschlag einer Verankerung von "Erfahrungserwerb" und "sozialen Diensten" im Lehrplan für Grund- und Mittelschulen die Forderung nach mehr Praxis laut. Unter "Erfahrungserwerb" versteht man die Leistung von aktiver Hilfe für Gesellschaft und Natur, z.B. Reinigen von öffentlichen Parks, "soziale Dienste" werden als unentgeltliche Dienste definiert, die für Region und Gesellschaft erbracht werden, wie z.B. Besuche in Altenheimen. Die Schulen sollen entsprechende Vorbereitungen treffen, wie z. B. Einrichten von Anlaufstellen, Schulfördervereine die durch die Kommunen unterstützt werden, Anerkennen von Leistungspunkten für ehrenamtliche Tätigkeiten durch die Oberschulen, Entwurf einer Aufnahmeprüfung für Oberschulen, die diese Tätigkeiten berücksichtigt, und die Ausstellung eines "Young Volunteer Passport". Zur Förderung von sozialen Aktivitäten von über 18-Jährigen werden die folgenden Vorschläge gemacht: Kurse über ehrenamtliche Tätigkeiten an Universitäten, zeitweilige Beurlaubungen oder Urlaubssemester für ehrenamtliche Tätigkeiten, Berücksichtigung dieser Tätigkeiten bei Arbeitssuche, Einstellung und bei den Praktika für Staatsbeamte, Registrierung der Aktivitäten in einem "Volunteer Passport" sowie besondere Vergünstigungen wie Preisnachlässe beim Besuch öffentlicher Einrichtungen. Über die Einführung von sozialen Diensten an Schulen war bereits verschiedentlich diskutiert worden (vgl. JSPS Rundschreiben 04/2000, 05/2001). In das Gesetz zur schulischen Bildung wurde aufgenommen, dass man sich um eine Realisierung für die Grund-, Mittel- und Oberschulen bemühen werde. Kritik an einer "Pflicht zur Einführung von sozialen Diensten" wird unter anderem von der "National Comission on Educational Reform", einem persönlichen Beratungsorgan des Premierministers, laut, die befürchtet, dass der Geist der Freiwilligkeit, der normalerweise hinter solchen Diensten steht, verloren geht.

Qualitätssicherung an Universitäten

Die Bestimmungen zur Genehmigung von Universitätsgründungen sollen gelockert, eine externe Evaluation durch von staatlicher Seite vereidigte Evaluationsagenturen zur Pflicht werden. Universitäten, die den Evaluationsmaßstäben entsprechen wird ihre Berechtigung bestätigt. Die Evaluationsergebnisse sollen veröffentlicht werden. Unter dem gegenwärtigen System bedürfen tiefgreifende Änderungen in einer Universität einer Genehmigung durch das MEXT. In Zukunft sollen nur noch diejenigen Angelegenheiten vorab geprüft werden, die für die Qualitätssicherung erforderlich sind, wie eine Erhöhung der Zulassungszahlen. Die Meldepflicht bei Änderung der Zulassungszahlen soll auch für die Colleges of Technology und die Kurzzeituniversitäten gelten. Änderungen bei den zu verleihenden akademischen Graden sollen dem MEXT gemeldet werden, über die Gründung von Fakultäten und der Einführung von Studienfächern muss unter Berücksichtigung von Bestimmungen Bericht erstattet werden. Erwogen wird außerdem die Abschaffung der Kontrollmaßnehmen, die im Zuge der Überprüfungen bei Neugründungen durchgeführt werden (das Verbot für Neugründungen u.a. auf den Gebieten Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) sowie die Abschaffung von Kontrollen beim Neubau von Universitäten in Großstädten oder Ballungsgebieten. Darüber hinaus untersucht man eine Korrektur der Bestimmungen zur Größe des Grundbesitzes, den die Universitäten besitzen müssen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine weitangelegte Liberalisierung bei der Umstrukturierung der Universitäten, den Wettbewerb unter den Universitäten durch Publizieren der Evaluationsergebnisse anzukurbeln und dadurch die Qualität zu steigern. (s.a. folgenden Artikel)

Berufsbildende Graduate Schools

Angesichts technischer Reformen und wirtschaftlicher Globalisierung sollen berufsbildende Graduate Schools für alle Fachgebiete gegründet und mit Hilfe praxiserfahrener Dozenten international einsetzbare ?Praktiker' ausbilden. Je nach Fachgebiet ist eine Studiendauer von ein bis drei Jahren vorgesehen. Nach Studienabschluss werden nicht die üblichen akademischen Grade verliehen sondern neue berufsbezeichnende Grade mit einem Zusatz ?Praktiker'. Forschung wird an diesen Graduate Schools nicht betrieben. Nach Plänen des MEXT sollen sie im Jahre 2004 ihren Betrieb aufnehmen. Die bereits 1999 gegründeten gleichartigen "Professional Graduate Schools" (vgl. JSPS Rundschreiben 04/1999) sollen sich in ihrer Form weiterentwickeln und noch mehr auf die Ausbildung von Praktikern konzentrieren.

Law Schools

Die Law Schools zählen zu den o.g. Graduate Schools für Praktiker. Die Regelstudienzeit beträgt drei Jahre, bis zum Abschluss müssen über 93 Leistungspunkte erworben werden. Personen, die bereits vorher Rechtswissenschaften studiert haben, werden bis zu 30 Leistungspunkte angerechnet. Die Lehre schlägt eine Brücke zwischen Praxis und Theorie, indem Grundlagen wie Zivil- und Strafrecht sowie praktische Themen wie Rechtsberatung und Schlichtung im Mittelpunkt stehen. Jede Law School soll pro ihrer mind. 12 regulär beschäftigte Dozenten max. 14 Studenten aufnehmen. Auch die Promotion (Dauer: mind. 2 Jahre) soll an den Law Schools möglich sein. Die externe Pflicht-Evaluation wird anders als bei den Universitäten durchgeführt. Wird eine Law School für die Vergabe der Qualifikation zur Teilnahme am juristischen Staatsexamen als "ungeeignet" bewertet, dann führt der Staat eine Überprüfung durch. Bei Regelverstoß wird den Law Schools schlimmstnfalls die Eignung entzogen, die Studenten zum juristischen Staatsexamen zuzulassen. Studenten dieser Law Schools, die kurz nach dem Eignungsverlust absolvieren, will man trotzdem zum juristischen Staatsexamen zulassen. Das MEXT plant die Änderungsvorschläge zum Gesetz zur schulischen Bildung und zum Gesetz für Privatschulen bei einer Sondersitzung des Parlamentes im Herbst vorzulegen und sie im Jahr 2003 zu realisieren.
(Quellen: Nikkei 19.04.u. 06.08.2002, Asahi 19.04.u. 06.08.2002)