JSPS Postdoctoral Fellowship (standard)

Bewerbungsvoraussetzungen:
Promovierte junge Nachwuchswissenschaftler aus allen Ländern, die diplomatische Beziehungen zu Japan unterhalten. Die Promotion darf zum 1. April des Fiskaljahres, in dem das Stipendium angetreten wird, nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.

Dauer:
12 bis 24 Monate. Der Japanaufenthalt kann zwischen dem 01. Dezember und 31. März nicht angetreten werden.

Bewerbungsmöglichkeiten:
1. Der Gastgeber reicht die Bewerbung über sein Institut bei der JSPS Hauptverwaltung in Tokyo ein, Bewerbung im Mai und September möglich.
Homepage

2a. Für Antragsteller aus Deutschland: über die
Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH)
Jean-Paul-Str. 12
53173 Bonn
E-mail
Homepage
Pro Jahr 3 Auswahlverfahren, Einreichen der Bewerbungsunterlagen jederzeit möglich, jedoch mind. 7 Monate vor dem gewünschten Auswahltermin.

2b. Für Antragsteller aus Österreich:
Österreichischer Austauschdienst (ÖAD)
Agentur für Bildung und Internationalisierung
Ebendorferstr. 7
1010 Wien
Alser Straße 4/1/3/8
Tel.: +43 1-4277-28101
Fax: +43 1-4277-9281
Homepage

2c. Für Antragsteller aus der Schweiz:
Swiss National Science Foundation (SNSF)
Wildhainweg 20
CH-3001 Bern
Tel.: +41 31-3082222
Fax: +41 31-3013009
Homepage

Finanzielle Unterstützung:
– Hin- und Rückflug Japan
– monatliches Stipendium in Höhe von 362.000 Yen
– settling-in allowance 200.000 Yen
– Unfall- und Krankenversicherung

Zusätzliche Leistungen der Alexander von Humboldt-Stiftung für von der Humboldt-Stiftung ausgewählte Forschungsstipendiaten der Japan Society for the Promotion of Science:

  • Wiedereingliederungsbeihilfe für Vorstellungsgespräche oder Teilnahme an wichtigen karrierefördernden Tagungen in Deutschland.
  • Ein Rückkehrstipendium kann im Anschluss an den Forschungsaufenthalt im Ausland für eine Dauer von maximal 12 Monaten gewährt werden. Es ermöglicht die Fortsetzung der Kooperation mit der Gastgeberin/dem Gastgeber bei gleichzeitiger Anbindung an eine Forschungseinrichtung in Deutschland.
  • Alumniförderung nach erfolgreichem Abschluss des Auslandsaufenthalts und Rückkehr nach Deutschland, insbesondere finanzielle Unterstützung von Konferenzteilnahmen und kurzzeitigen Besuchen von bzw. bei Mitgliedern des Humboldt-Netzwerks im Ausland.